Unternehmensnachfolge

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Begleitung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten.  Derzeit werden in Deutschland jährlich rund 27.000 „übergabewürdige“ Unternehmen mit ca. 400.000 Beschäftigten übertragen. Nach einer Studie der lfm in Bonn davon 54% an Familienmitglieder, 17 % an Mitarbeiter und 29 % an Dritte.  Über die Hälfte der Unternehmer sind nicht rechtzeitig auf die Übergabe vorbereitet und werden durch Unfall, Krankheit oder Tod vor weitreichende ungewollte Konsequenzen gestellt.

Im Sinne einer nachhaltigen Unternehmenszukunft ist die rechtzeitige Nachfolgeregelung elementarer Bestandteil des unternehmerischen Handelns. Dabei sind nicht nur steuerliche und rechtliche Themen zu beachten.  Vielmehr ist eine langfristige Planung zu erstellen, die auch die persönliche Lebensplanungen und familiäre Aspekte berücksichtigt.

Aspekte wie die Altersversorgung des Unternehmers und die Notfallplanung bei Krankheit, Unfall oder Tod spielen ebenso eine maßgebliche Rolle – genauso wie Regelungen mit scheidenden Familienmitgliedern.

Wir unterstützen Sie individuell und vertraulich bei:

  • Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln
  • Entwurf von Unternehmenstestamenten, unternehmenstaugliche Erb- und Eheverträge, Pflichtteilsverzichten, Unternehmervorsorgevollmacht
  • Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung
  • Notfallplanung für den Unternehmer
  • Erstellung von Analysen und Plänen in Bezug auf die kommende Betriebsübergabe
  • Absicherung scheidender Familienmitglieder
  • Überprüfung aller in Frage kommenden Nachfolgeoptionen, familiär und extern, wie Managementbeteiligungen, strategische Partnerschaften oder Gründung einer Unternehmensstiftung
  • Begleitung des Nachfolgeprozesses

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